Alle Vereinstrainer haben den Verhaltenskodex des Landessportbund Hessen zur Kenntnis genommen und unterschrieben.

Verhaltenskodex
zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen sowie Übungsleiterinnen im hessischen Sport


Hiermit verspreche ich:

  1. die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und dessen Entwicklung zu unterstützen. Dies hat Vorrang vor meinen eigenen sowie sportlichen oder persönlichen Zielen Dritter (z.B. Eltern, Verband).
  2. das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrt-heit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisier-ter Art, auszuüben und meine Autoritäts- und Vertrauensstellung nicht auszunutzen.
  3. die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, Intimsphäre und persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen im Sport Aktiven und Tätigen zu respektieren und ihnen Vorrang vor meinen persönlichen oder sportlichen Zielen zu geben.
  4. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Ver-halten anderen Menschen und der Umwelt gegenüber anzuleiten und auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen untereinander zu achten.
  5. sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Ju-gendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten, kinder- und jugendgerechte Methoden einzusetzen und dabei möglichst viele Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und jungen Er-wachsene zu schaffen.
  6. Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein und mich für die Ein-haltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln im Sinne des Fair Play einzusetzen sowie eine aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping, gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation sowie Sucht-gefahren (z.B. Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch, übermäßiger Medienkonsum) zu überneh-men und diesen damit vorzubeugen.
  7. die Würde und die Rechte jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu respektieren und alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religi-on, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung und Identität, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln. Ich wirke Diskriminierungen jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut ent-schieden entgegen.
  8. die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen zu achten und beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmun-gen einzuhalten.
  9. aktiv zu werden, wenn in meinem Umfeld gegen die Werte und Normen dieses Kodex verstoßen wird und im Konflikt- oder Verdachtsfall professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuziehen und/oder An-sprechpartner*innen bei der Sportjugend Hessen/beim Landesportbund Hessen (ggf. anonym) zu informie-ren. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

Verhaltensregeln zum Kindeswohl
für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen sowie Übungsleiterinnen im hessischen Sport.
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Übungsleiterinnen/ Mitarbei-terinnen vor einem falschen Verdacht. Sie regeln den Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und stärken damit Kinder und Jugendliche.

  1. Transparenz im Handeln Wird von einer der folgenden Verhaltensregeln aus guten bzw. notwendigen Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Übungsleiterin/Mitarbeiterin oder den Eltern abzusprechen. Erfor-derlich ist das Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensregel.
  2. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern/Jugendlichen Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. notwendige Hilfestellung, Ermunterung, Trost oder Gra-tulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  3. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern/Jugendlichen Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht oder übernachtet. Übernachtungen ge-meinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen (z.B. im Rahmen von Sportfesten oder Freizeiten) sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und positiver Rückmeldung betreten.
  4. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining erforderlich ist, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  5. Einzelne Kinder/Jugendliche werden nicht in den Privatbereich mitgenommen Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Übungsleiterin/der Mitarbeiterin (z.B. Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen und übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Übungsleiterinnen/Mitarbeiterinnen.
  6. Keine Privatgeschenke Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern und Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Übungsleiterin/ Mitarbeiterin abgesprochen sind.
  7. Keine Geheimnisse Es werden von der Übungsleiterin/Mitarbeiterin ausgehend keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Ju-gendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation,
  8. Keine Verbreitung von Fotos/ Videos von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien
    Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen werden nicht ohne deren Erlaubnis bzw. der Erlaubnis der El-tern in sozialen Medien verbreitet, das Recht am eigenen Bild wird stets geachtet.